Teilnahmebedingungen
Präambel
(1) Der Ultramarsch wird von der jdXtrem Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt - (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Firmensitz ist der folgende: jdXtrem UG (haftungsbeschränkt), HRB 212252 B, Berlin.
(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Veranstalter.
(3) Der Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Ultramarsch teilnimmt.
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.
(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum "Ultramarsch" schickt.
§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (http://www.ultramarsch.de) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Untrainierten Teilnehmer rät der Veranstalter von der Teilnahme ab. Der Lauf kann, seitens des Teilnehmers jederzeit vor der Erreichung des Ziels abgebrochen werden. Der Veranstalter bittet jeden Teilnehmer in Gruppen von mindesten 2 Personen zu laufen. Teilnehmer mit chronischen Krankheiten u.a. auch Diabetes, sowie Teilnehmern, die sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in ärztlicher Behandlung befinden, wird ebenfalls von der Teilnahme ohne vorherige ärztliche Abklärung abgeraten.
(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim „Ultramarsch“ das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnehmer, bspw. bei Unsicherheit, die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen.
(3) Der Teilnehmer bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Veranstaltung das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Der Veranstalter kann, bei berechtigten Zweifeln, die Vorlage eines amtlichen Dokumentes, bspw. eines Lichtbildausweises, verlangen.
(4) innerhalb der Veranstaltung gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen wie außerhalb, bspw. die StVZO.
§2.1 Märsche mit dem Zusatz X-TREM
Sind nicht vergleichbar mit anderen Ultramärschen. Sie stellen aufgrund der anspruchsvollen Strecke (Single Trails, sehr steile, teils rutschige Abschnitte, sowie sehr viele Höhenmeter) besondere Ansprüche an die Gesundheit bzw. Fitness der Teilnehmer. Der Veranstalter rät untrainierten Teilnehmer dringend hiervon ab!
(1) Da viele X-TREM Märsche in den Bergen stattfinden wird es vorkommen das kein Mobilfunknetz verfügbar ist (die 112 funktioniert jedoch auch hier!). Daher ist es verpflichtend mindestens zu zweit unterwegs zu sein!
(2) Viele Streckenabschnitte sind nicht mit dem KFZ erreichbar. Daher ist es hier umso wichtiger, dass der Teilnehmer seine Fitness an jedem VP (Versorgungspunkt), erneut überprüft, bevor der nächste Streckenabschnitt angegangen wird!
§3 Verpflichtende Mindestausrüstung
Um die Gesundheit der Teilnehmer zu schützen, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder für die Nacht, die Witterung und eventuelle Notfälle gewappnet ist. Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen), Sonnen- und Regenschutz, Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank, Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke), Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase). Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers während der Veranstaltung.
§4 Sicherheitshinweise und Haftungsausschlüsse für Ultramärsche
(1) Die Wanderstrecke führt aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.
(2) Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Gefahrenuntersuchung durch geschultes Forstpersonal können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.
(3) Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung („Hitzschlag“) und Sonnenbrand kommen. Der Veranstalter gibt mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Hinweise zum Pflichtgepäck aus, in denen z. B. das Mitführen warmer Bekleidung sowie eines geeigneten Regen- und Sonnenschutzes empfohlen wird. Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.
(4) Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
(5) Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wird man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine zu große Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewittern, im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben hohe Bäume. Der bekannte Spruch „Buchen soll man suchen, vor Eichen soll man weichen“ ist schlicht falsch. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, denn auch damit verkleinern sie die Angriffsflächen bei einem möglichen Blitzeinschlag. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.
(6) Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern.
(7) Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Es gelten zudem die vom Veranstalter mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgegebenen Pflichtgepäckhinweise. Der Veranstalter richtet zwar geeignete Verpflegungsstelle entlang der Strecke ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. h. Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Langdistanz -Wanderung wie dem ULTRAMARSCH vorliegen. Bei Vorerkrankungen z. B. des Herz -Kreislauf-Systems ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.
(8) Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmer werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
(9) Generell gilt: Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.
(10) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.
(11) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.
(12) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter nicht.
§4.1 Haftungsbegrenzung
Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz jeglicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.
§5 Notfälle
(1) Auf deinem Teilnehmerausweis befindet sich die Mobilfunknummer unseres Sanitätsdienstes, sowie die des Veranstalters, die bei kleineren gesundheitlichen Problemen gewählt werden kann und soll. Wichtig: Sanitäter sind keine Ärzte und verfügen weder über deren Ausbildung, Rechte oder Möglichkeiten
(2) Bei massiven Problemen, die einen Arzt erfordern wie bspw. Knochenbrüche u.ä. ist unbedingt die amtliche Notrufnummer 112 zu wählen. Sie funktioniert auch dort, wo man keinen Handyempfang hat!
§6 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews, die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung, zu Werbezwecken, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere in Print und sozialen Medien.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten (Name, Alter, Startnummer, etc.) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Weiterhin stimmt er der Veröffentlichung seines Namens und seiner gelaufenen Zeit auf der vom Veranstalter betrieben Internetseite zu.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter des Veranstalters zu erhalten. Hierüber erhält der Teilnehmer u.a. sämtliche den Lauf betreffende Informationen. Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Zeiten) in dem vom Veranstalter genutzten E-Mail Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von Informationen in Bezug auf die Veranstaltungen "Ultramarsch" genutzt.
§7 VIP Ticket
(1) Wenn ein Läufer an 2 Ultramärschen mit jeweils einem gekauften VIP Ticket teilnimmt (der Kauf alleine ist nicht ausreichend), berechtigt ihn dies zu einer kostenfreien Teilnahme an einem weiteren Ultramarsch (Basic-Ticket).
(2) Die 2 notwendigen Märsche müssen nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, d.h. es kann über mehrere Jahre gesammelt werden.
(3) Das, nicht übertragbare, Gratis Basis-Ticket kann für entweder für einen verkürzten oder regulären Ultramarsch eingesetzt werden.
§8 Stornierung
Nach §312b BGB sind Anmeldungen zu Veranstaltungen vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
(1) Das Ticket ist jedoch übertragbar, d.h. es kann unter Nennung des Namens und der eMail-Adresse eines Dritten weitergegeben werden.
(2) Das Ticket kann durch den zusätzlichen Kauf eines Umbuchungsticket auf einen anderen realen Ultramarsch übertragen werden
§9 Strecke
Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per Email mitgeteilt.
§10 Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vom Ultramarsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und die Gefährdung anderer.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Berlin