Rechtliche Hinweise: AGB
1. Veranstalter und Vertragspartner
Der Ultramarsch wird von der jdXtrem UG (haftungsbeschränkt), HRB 212252 B, Berlin, durchgeführt. Vertragspartner aller Teilnehmer ist ausschließlich der Veranstalter.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald sich der Teilnehmer angemeldet, die Zahlung geleistet und der Veranstalter diese bestätigt hat.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahme ab 18 Jahren (Nachweis kann verlangt werden).
Nur Personen mit ausreichender körperlicher und mentaler Fitness dürfen teilnehmen.
Teilnehmer mit chronischen Erkrankungen oder in ärztlicher Behandlung sollten vorher einen Arzt konsultieren.
Untrainierten Personen wird von der Teilnahme abgeraten.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
4. Besondere Bedingungen für X-TREM Märsche
Sehr anspruchsvolle Strecken, oft in den Bergen.
Teilnahme nur in Gruppen von mindestens zwei Personen.
Streckenabschnitte sind teilweise nicht mit Fahrzeugen erreichbar.
5. Mindestausrüstung
Jeder Teilnehmer muss folgende Ausrüstung mitbringen:
- Warme Kleidung ((bei Temperaturen unter 10 Grad in der Nacht)
- Sonnen- und Regenschutz
- GPS Navigation (bspw. Mobiltelefon mit ausreichend Akku und ggf. Powerbank)
- Stirnlampe mit Ersatzbatterien
- Wasserbehälter (mind. 2 Liter)
Die Verantwortung für die eigene Gesundheit liegt beim Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken.
6. Sicherheit und Haftung
Die Strecke kann Gefahren wie rutschige Passagen, Wurzeln, Wetterextreme und Wildtiere bergen.
Jeder Teilnehmer ist für seine Trittsicherheit und Verpflegung selbst verantwortlich.
Der Veranstalter und Waldeigentümer übernehmen keine Haftung für Umwelteinflüsse, Unfälle oder gesundheitliche Schäden.
Bei Unwetter, Sturm oder Gewitter gelten besondere Verhaltensregeln. Der Veranstalter kann Strecken kurzfristig ändern oder sperren.
6.1 Teilnehmerpflicht bei Wetterwarnungen
Bei offiziellen Wetterwarnungen (z. B. Unwetter, Sturm, Hitze, Gewitter) sind alle Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und der zuständigen Behörden Folge zu leisten. Dies kann die Unterbrechung, Änderung (bspw. Verkürzung) oder den Abbruch der Veranstaltung sowie das Aufsuchen sicherer Bereiche umfassen. Die Missachtung dieser Anweisungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7. Notfälle
Sanitätsdienst und Veranstalter sind telefonisch erreichbar.
Bei schweren Verletzungen ist die Notrufnummer 112 zu wählen.
8. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung von Fotos, Videos und personenbezogenen Daten (Name, Alter, Startnummer, Laufzeit) in veranstaltungsrelevanten Medien und auf der Website zu.
Der Teilnehmer erhält den Newsletter des Veranstalters. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. [AGB.docx | Word]
9. GPS-Tracker
Jeder Teilnehmer erhält im Startbereich einen GPS-Tracker.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den GPS-Tracker während der gesamten Veranstaltung mitzuführen.
Der GPS-Tracker ist unmittelbar nach Zieleinlauf an den Veranstalter zurückzugeben, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Event per Post zuzuschicken.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird dem Teilnehmer ein Betrag von 50 € in Rechnung gestellt.
10. Ausschluss des Widerrufsrechts für Online-Tickets
Online-Tickets für Sportveranstaltungen, mit konkretem Datum, sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Widerruf oder eine Rückgabe der Tickets ist daher nicht möglich.
11. Umbuchung und Umschreibung bei Nichtteilnahme
Kann ein Teilnehmer aus beliebigen Gründen – auch im Krankheitsfall – nicht an der Veranstaltung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, bis spätestens 24 Stunden vor dem Event ein Umbuchungsticket im Ultramarschshop zu erwerben. Damit kann der Teilnehmer:
a) den gebuchten Marsch auf eine andere reale Ultramarsch-Veranstaltung umbuchen oder
b) das Ticket auf einen anderen Namen umschreiben lassen.
Ausnahme: Jahrestickets (Marschflatrate) können weder umgebucht noch umgeschrieben werden.
12. Änderungen und Ausschluss
Der Veranstalter kann Strecke, Startzeiten und Streckenposten kurzfristig ändern.
Teilnehmer können bei Fehlverhalten (z.B. unzureichende Ausrüstung, Drogenkonsum, Umweltverschmutzung) ausgeschlossen werden.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin
